Schiunfall Alpinunfall Bergsportunfall Lawinenunfall
Beratung und Prozessführung bei Ski- und Bergsportunfällen.
Schiunfall / Bergsportunfall/ Lawineunfall : wichtig ist so schnell wie möglich die notwendige Maßnahmen zu treffen.
Nehmen Sie dazu Kontakt auf mit unserer Kanzlei 00 43 5412 64640 und fragen Sie nach Dr. Stephan Wijnkamp oder schicken Sie ein E-Mail: office@ wijnkamp-advocatuur.com.
Ein Ski- oder Bergsportunfall ist an und für sich schon eine unangenehme Erfahrung. Häufig hat dieser Unfall noch lästige juristische Nachspiele. Rechtsfragen hinsichtlich der Schuld, Vorwerfbarkeit des österreichischen Rechtes und des Strafrechtes sind nicht ungewöhnlich und müssen regelmäßig abgeklärt werden.
Wir kennen die juristische Praxis in Österreich, als aktive Bergsteiger, Bergretter bei der Bergrettung Tirol,Kletterer und Skifahrer sind wir auch mit den alpinen Gefahren vertraut und lassen sich daher allfällige Schuldfragen oft unbürokratisch und außergerichtlich regeln.
Hierzu eine Reportage mit Stephan Wijnkamp in der holländischen Sendung NOS / Brandpunt. Klick hier
Klick hier für die Sendung NOS/Brandpunt.
ORF Video zum Thema Antarktis in der Sendereihe NEWTON aus 2010.
Dr. Stephan Wijnkamp wirkt am Gletscher mit. klick hier
Nach dem Unfall ist es sehr Wichtig ist so schnell wie möglich na
An- und Verkauf von Immobilien in Österreich.
Der Kauf eines Ferienhauses, einer Ferienwohnung oder einer Liegenschaft in Österreich ist natürlich eine schöne Angelegenheit. Jedoch ist Österreich nicht Deutschland. Die Regeln, insbesondere im Zusammenhang mit dem oft vorgeschriebenen grundverkehrsbehördlichen Genehmigungsverfahren,vor allem Zweitwohnsitzproblematik, sind unterschiedlich, dasselbe gilt mitunter für erbrechtliche Regelungen, sowie die fiskalische Behandlung von Rechtsgeschäften, die mit dem Liegenschaftsverkehr in Zusammenhang stehen.
Kennen Sie zum Beispiel die Steuererhebung, falls der Fiskus Ihnen nachträglich nach Verkauf des Hauses noch eine Steuerveranlagung schickt? Kennen Sie den Begriff Liebhaberei für den Fall, dass Sie zu wenig Mieteinnahmen nachweisen können und natürlich deren Folgen?
Wir können Sie diesbezüglich beraten und wenn möglich lästige Folgen verhindern
Unser Arbeitsverfahren
Im Rahmen eines umfassenden Erstgespräches in unserem Büro werden wir Ihnen eine erste Einschätzung der Situation zukommen lassen, wenn sich die Angelegenheit zur weiteren Behandlung eignet, wird von uns der Auftrag übernommen.
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